Der nächste Deutsche Bundestag wird im Herbst 2025 gewählt. Jede und jeder der etwa 170.000 Gelsenkirchener Wahlberechtigten hat zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei. Die Wahl erfolgt für vier Jahre.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ca. 6 Wochen vor der Wahl versandt. Nach Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt auf Wunsch der Wahlberechtigten die Bearbeitung von Briefwahlanträgen.
Am Wahlsonntag öffnen die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr. Alle Wahlberechtigten können in diesem Zeitraum wählen gehen, sofern sie nicht bereits an der Briefwahl teilgenommen haben.
Die Auszählung der Stimmen beginnt nach Beendigung der Wahlhandlung. Ergebnisse aus Gelsenkirchen sowie der Bundesrepublik Deutschland werden fortlaufend am Wahlabend und das vorläufige amtliche Endergebnis voraussichtlich am Montag nach der Wahl veröffentlicht. Bis zur Verkündung des amtlichen Endergebnisses können einige Tage vergehen.
Wählen kann, wer am Wahlsonntag
- Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält
- nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlberechtigte müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch alle im Ausland lebenden Deutschen, sogenannte Auslandsdeutsche, die am Wahltage
- nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.