Bevor Sie als ausländischer Staatsangehöriger in Gelsenkirchen wohnen und einer Arbeit nachgehen können, müssen Sie einige Vorschriften und Regelungen beachten. Die Art und der Umfang der erlaubten Arbeit sind in den Nebenbestimmungen ihres Aufenthaltstitels vermerkt. Das Beratungsangebot der Ausländerabteilung des Referates Recht und Ordnung steht Ihnen bei Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.