Das Standesamt Gelsenkirchen stellt aus den dort geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her. Die Aufbewahrungsfrist beträgt für Geburtenregister 110 Jahre, für Eheregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre. Sofern Sie Kopien oder beglaubigte Kopien von Urkunden aus älteren Registern (ab 1874) benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem Institut für Stadtgeschichte der Stadt Gelsenkirchen in Verbindung.
Urkunden erhalten die beurkundete Person selbst, ihr Ehegatte oder ihre Ehegattin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin, ihre Vorfahrinnen und Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) und ihre Abkömmlinge (Kinder, Enkelinnen und Enkel, Urenkelinnen und Urenkel). Die anfordernde Person muss mindestes 16 Jahre alt sein.
Die Ausstellung von Urkunden erfolgt grundsätzlich nur noch kontaktlos und Termine für die persönliche Ausstellung werden nur in Ausnahmefällen vergeben.
Telefonisch können Personenstandsurkunden grundsätzlich nicht angefordert werden!
Bitte fordern Sie Ihre Urkunden online im Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen an.
In Ausnahmefällen können sie auch über urkunden@gelsenkirchen.de angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass hier die Bearbeitung wesentlich mehr Zeit in Anspruch nimmt als eine Bestellung über das Serviceportal.
Der hier vorrangige Weg der Urkundenbestellung ist über unser Serviceportal. Um das Serviceportal nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst einmalig für die Bund ID registrieren. Den Link finden Sie auch im Serviceportal.
Ihre Urkunde(n) können Sie auch persönlich vor Ort abholen, wenn Sie diese vorab im Serviceportal bestellt und dort "Abholung" ausgewählt haben. Sobald im Serviceportal der Bearbeitungsstatus auf "abgeschlossen" gesetzt wurde, können Sie die Urkunde am nächsten Werktag an der Infotheke im Schloss Horst abholen.
Bitte beachten Sie:
- Mit der Beantragung von Dokumenten auf den Folgeseiten stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu, die Sie im Abschnitt "Mehr Informationen" finden.
- Die Urkundengebühr ist vorab zu bezahlen. Zurzeit stehen folgende Bezahlarten zur Verfügung:
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Eine Gebührenerstattung bei falscher Beantragung ist nicht möglich, da der Bearbeitungsaufwand für das Standesamt trotzdem besteht. Vergewissern Sie sich vor Antragstellung, ob das Standesamt Gelsenkirchen tatsächlich zuständig ist und Sie antragsberechtigt sind.
- Sofern Sie Urkunden für Rentenzwecke benötigen, erfolgt die Ausstellung grundsätzlich gebührenfrei.
- Im Rahmen der elektronischen Anforderung haben Sie die Möglichkeit, die gebührenfreie Ausstellung für diese Zwecke zu beantragen.
- Es besteht im Rahmen der Anforderung die Möglichkeit eventuelle Nachweise hochzuladen.
Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Bitte planen Sie einen Bearbeitungs- und Versandzeitraum von bis zu 14 Tagen ein. Deshalb bitten wir Sie, von kurzfristigen Nachfragen abzusehen.
Bei technischen Fragen zum Serviceportal wenden Sie sich bitte an hilfe-serviceportal@gelsenkirchen.de
Über das Servieportal der Stadt Gelsenkrichen kann auch die Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensführung nach Eheschließung oder Auflösung der Ehe, Geburt, Neusortierung der Vornamen oder Namensangleichung an das deutsche Namensrecht beantragt und vorab bezahlt werden.
Beantragung Bescheinigung Namensführung