Das Referat Bauordnung und Bauverwaltung betreut und bearbeitet verwaltungsrechtliche Vorgänge, die im Rahmen von Bauvorhaben bauordnungsrechtlich erforderlich sind.
Neben der Beratung, Genehmigung und Bauüberwachung (63/2 - Technische Abteilung) zu genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen werden ordnungsrechtliche Verfahren (63/1 - Ordnungsbehördliche Verfahren) bei Verstößen gegen
das Baurecht bearbeitet. Hier werden auch das Baulastenverzeichnis und die Hauaktenregistratur betreut.