Menschen sind behindert, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, der ihnen spezielle Rechte und Vergünstigungen einräumt. Diese Rechte und Vergünstigungen sind zum Teil abhängig von der Art der Behinderung.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Vergünstigungen in Anspruch nehmen:
- Steuervergünstigungen
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Sitzplatz in Öffentlichen Verkehrsmitteln
Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden:
- G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung)
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung (unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)
- B - Berechtigung für eine ständige Begleitung (unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel)
- RF - Ermäßigung des Rundfunkgebührenbeitrags
- H - Hilflosigkeit (unentgeltliche Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung)
- Bl - Blindheit (unentgeltliche Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)
- Gl - Gehörlosigkeit (unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteiligung)
- TBI - Taublind, der schwerbehinderte Mensch hat wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100.
Schwerbehindertenrecht Online
ELSA – Elektronischer Schwerbehindertenantrag
VRONI – Verfahrensstand / Informationen über den Status Ihres Antrages
ELISA – Lichtbild Import für den Schwerbehindertenausweis
Sofern Sie die Online Dienste VRONI oder ELISA nutzen möchten, werden Ihnen mit dem entsprechenden Eingangsbestätigungsschreiben entsprechende Zugangsdaten mitgeteilt, die Sie dazu verwenden können.
Informationen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) erhalten Sie ebenfalls auf der Seite www.sgbix-online.nrw.de sowie bei dem für Ihren kommunalen Aufgabenträger zuständigen Datenschutzbeauftragten oder auf ausdrücklichen Wunsch als Merkblatt.
Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, sind medizinische Unterlagen über Ihre Gesundheitsstörungen /-beeinträchtigungen erforderlich. Diese werden von den im Antrag angegebenen Ärzten von hier angefordert. Hierzu ist die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht notwendig, die ebenfalls im Schwerbehindertenantrag erteilt werden kann.
Erst nach Eingang dieser Unterlagen kann eine Entscheidung über Ihren Antrag getroffen werden. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen aber auch digital, postalisch oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten zusenden, um die Bearbeitungszeit Ihres Antrages zu verkürzen.
Die entsprechenden Befundberichte sollten möglichst in Kopie oder bei der Einreichung von Originalen, mit dem entsprechenden Hinweis zur Rücksendung der Originale, eingereicht werden.
Servicezeiten & Kontakt
Telefonisch erreichen Sie uns:
Montag 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch und Freitag geschlossen
Für Erstanträge, Beiblätter, Ausweis austellen/verlängern: +49 (209) 169-2022
Für Änderungs- bzw. Folgeanträge jeweils nach dem Geschäftszeichen/der Endzifffer:
Endziffer 0 0209-169-98 28 Endziffer 5 0209-169-98 38
Endziffer 1 0209-169-98 10 Endziffer 6 0209-169-98 21
Endziffer 2 0209-169-98 23 Endziffer 7 0209-169-97 02
Endziffer 3 0209-169-97 30 Endziffer 8 0209-169-48 99
Endziffer 4 0209-169-98 39 Endziffer 9 0209-169-98 15
Beispiel Geschäftszeichen:
51S0000000 (immer die letzte Endziffer)
52S00000000 (immer die letzte Endziffer)
517000000000 (immer die vorletzte Endziffer)
527000000000 (immer die vorletzte Endziffer)
Schreiben Sie uns eine E-Mail:
schwerbehindertenangelegenheiten@gelsenkirchen.de
Wenn Sie uns auf dem Postweg Unterlagen schicken möchten:
Stadt Gelsenkirchen, Referat Soziales, 50/6 - Schwerbehindertenabteilung
Vattmannstr. 2-8, 45879 Gelsenkirchen
Terminvereinbarung unter den oben genannten Telefonnummern erforderlich