Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch das Referat Soziales, Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten feststellen lassen. Sie benötigen ein Formular, wenn Sie einen Schwerbehinderten-Antrag stellen wollen (Erstantrag). Das gleiche Formular können sie auch nutzen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat (Änderungsantrag).
Was ist eine Behinderung?
Menschen sind behindert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können.
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Welche Rechte haben Sie mit einem Schwerbehindertenausweis?
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Vergünstigungen in Anspruch nehmen:
- Steuervergünstigungen
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
- Sitzplatz in Öffentlichen Verkehrsmitteln
Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden:
- G erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung)
- aG außergewöhnliche Gehbehinderung (unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteiligung und
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)
- B Berechtigung für eine ständige Begleitung (unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel)
- RF Ermäßigung des Rundfunkgebührenbeitrags
- H Hilflosigkeit (unentgeltliche Beförderung ohne Kostenbeteiligung und
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung)
- Bl Blindheit (unentgeltliche Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)
- - Gl Gehörlosigkeit (unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteiligung)
Wo bekommen Sie ein Antrags-Formular?
Antrags-Formulare erhalten Sie
- im Servicebüro im Dienstgebäude Vattmannstr. 2 – 8, 45879 Gelsenkirchen
- in den Bürgercentern.
- unter dem folgenden Link können Sie das gewünschte Antrags-Formular als PdF herunterladen
Antrags-Formular PDF
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, Anträge und weitergehende Informationen über die Internetseite der Bezirksregierung Münster herunterzuladen.
Im Servicebüro des Dienstgebäudes Vattmannstr. 2 – 8 werden Ihre Anträge entgegengenommen, Beiblätter ausgehändigt und Bescheinigungen für die Gebühreneinzugszentrale ausgestellt. Dort können Sie Ihren alten Schwerbehindertenausweis (ausgestellt vor dem 01.09.2014) auch verlängern lassen.
Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat
Ab dem 01.09.2014 werden alle neuen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat ausgestellt. Die neuen Ausweise werden zentral erstellt und ausschließlich auf dem Postweg übersandt. Eine sofortige Ausstellung oder Abholung ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Persönliche Vorsprachen beim Referat Soziales – Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten - sind insoweit nicht erforderlich.
Auch nach Einführung der neuen Ausweise bleiben die alten Schwerbehindertenausweise weiterhin uneingeschränkt gültig. Eine Verlängerung der alten Ausweise ist möglich, sofern noch ein Verlängerungsfeld frei ist. Ein Umtausch ist nicht erforderlich. Wenn Sie Ihren alten Ausweis jedoch umtauschen möchten, müssen Sie sich auf längere Wartezeiten einstellen.
Für den Umtausch wird ein Farbfoto in Passbildgröße benötigt. Das Foto ist mit dem Hinweis „Ausweis im Scheckkartenformat“ unter Angabe des Geschäftszeichens dem Referat Soziales – Abteilung für Schwerbehindertenangelegenheiten 50/6 – zu übersenden.
Schwerbehindertenrecht Online – www.sgbix-online.nrw.de/sgbix
ELSA – Elektronischer Schwerbehindertenantrag
VRONI – Verfahrensstand / Informationen über den Status Ihres Antrages
ELISA – Lichtbild Import für den Schwerbehindertenausweis
Sofern Sie die Online Dienste VRONI oder ELISA nutzen möchten, werden Ihnen mit dem entsprechenden Eingangsbestätigungsschreiben entsprechende Zugangsdaten mitgeteilt, die Sie dazu verwenden können.
Informationen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) erhalten Sie ebenfalls auf der Seite www.sgbix-online.nrw.de/sgbix sowie bei dem für Ihren kommunalen Aufgabenträger zuständigen Datenschutzbeauftragten oder auf ausdrücklichen Wunsch als Merkblatt.
Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, sind medizinische Unterlagen über Ihre Gesundheitsstörungen /-beeinträchtigungen erforderlich. Diese werden von den im Antrag angegebenen Ärzten von hier angefordert. Hierzu ist die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht notwendig, die ebenfalls im Schwerbehindertenantrag erteilt werden kann.
Erst nach Eingang dieser Unterlagen kann eine Entscheidung über Ihren Antrag getroffen werden. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen aber auch digital, postalisch oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten zusenden, um die Bearbeitungszeit Ihres Antrages zu verkürzen.
Die entsprechenden Befundberichte sollten möglichst in Kopie oder bei der Einreichung von Originalen, mit dem entsprechenden Hinweis zur Rücksendung der Originale, eingereicht werden.
Servicezeiten & Kontakt
Telefonisch erreichen Sie uns:
Montag 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch und Freitag geschlossen
Für Erstanträge, Beiblätter, Ausweis austellen/verlängern: 0209-169-2022
Für Änderungs- bzw. Folgeanträge jeweils nach dem Geschäftszeichen/der Endzifffer:
Endziffer 0 0209-169-98 28 Endziffer 5 0209-169-98 38
Endziffer 1 0209-169-98 10 Endziffer 6 0209-169-98 21
Endziffer 2 0209-169-98 23 Endziffer 7 0209-169-97 02
Endziffer 3 0209-169-97 30 Endziffer 8 0209-169-48 99
Endziffer 4 0209-169-98 39 Endziffer 9 0209-169-98 15
Beispiel Geschäftszeichen:
51S0000000 (immer die letzte Endziffer)
52S00000000 (immer die letzte Endziffer)
517000000000 (immer die vorletzte Endziffer)
527000000000 (immer die vorletzte Endziffer)
Schreiben Sie uns eine E-Mail:
schwerbehindertenangelegenheiten@gelsenkirchen.de
Wenn Sie uns auf dem Postweg Unterlagen schicken möchten:
Stadt Gelsenkirchen, Referat Soziales, 50/6 - Schwerbehindertenabteilung
Vattmannstr. 2-8, 45879 Gelsenkirchen
Terminvereinbarung unter den oben genannten Telefonnummern erforderlich