Die Parkerleichterung ist bei den BÜRGERcentern zu beantragen. Die Geltungsdauer der Parkerleichterung orientiert sich an der Befristung des Schwerbehindertenausweises, beträgt jedoch höchstens 5 Jahre.
Zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Parkerleichterung ist die Anerkennung der außergewöhnlichen Gehbehinderung bzw. der Blindheit durch das Referat Soziales – Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten. Das Vorliegen einer der Voraussetzungen ist durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen aG bzw. Bl) zu dokumentieren.