Der Gebietsbeirat ist ein Gremium, welches über den Einsatz der Mittel aus dem Quartiersfonds entscheidet und für jeweils zwei Jahre von der Bewohnerschaft gewählt wird. Der Gebietsbeirat soll das Bindeglied zwischen der Stadt Gelsenkirchen, den im Gebiet lebenden und arbeitenden Bewohnerinnen und Bewohnern, Vereinen, Verbänden sowie sonstigen bürgerschaftlichen Akteurinnen und Akteuren sein.
Der Gebietsbeirat setzt sich aus 15 stimmberechtigten Personen und jeweils einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter zusammen.
Vertreterinnen und Vertreter:
- Soziales (1 Stimmberechtigte/r, 1 Stellvertretung)
- Bildung (1 Stimmberechtigte/r, 1 Stellvertretung)
- Jugend (1 Stimmberechtigte/r, 1 Stellvertretung)
- lokales Gewerbe / Ökonomie (1 Stimmberechtigte/r, 1 Stellvertretung)
- Eigentümerinnen und Eigentümer (1 Stimmberechtigte/r, 1 Stellvertretung)
- Bewohnerschaft (4 Stimmberechtigte, 4 Stellvertretungen)
Abgesandte Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik:
- Bezirksvertretung Süd (3 Abgesandte, 3 Stellvertretungen)
- Rat der Stadt Gelsenkirchen (3 Abgesandte, 3 Stellvertretungen)
Nach Aufnahme seiner Tätigkeit arbeitet der Gebietsbeirat in dieser Besetzung vorerst für die Dauer von zwei Jahren. Im Anschluss der zwei Jahre wird der Gebietsbeirat neu gebildet, um weiteren Personen die Chance zur Mitwirkung zu ermöglichen.