Die Fahrzeug-Zulassungsstelle der Stadt Gelsenkirchen betreut die Anliegen rund um Kennzeichen, Zulassungen und Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen. Die Führerscheinbehörde betreut die Anliegen rund um Führerscheine und Fahrerlaubnisse.
Neue Gebührenordnung bei Fahrzeugzulassung ab 1. September 2023
Ab dem 1. September 2023 tritt eine bedeutende Neuerung im Bereich der Fahrzeugzulassung in Kraft. Mit der Einführung der neuen FahrzeugzulassungsVerordnung (FZV) geht auch eine neue Gebührenordnung einher.
Die Fahrzeug-Zulassungsstelle der Stadt Gelsenkirchen arbeitet mit einem Terminvergabesystem. Sie können Ihren Termin auf verschiedenen Wegen reservieren: online oder telefonisch.
Bitte beachten Sie: Sie müssen sowohl für den Besuch der Zulassungsstelle als auch für den Besuch der Führerscheinstelle einen Termin vereinbaren!
Ausfuhrkennzeichen dürfen von Montag bis Donnerstag maximal bis 11 Uhr und am Freitag maximal bis 9:30 Uhr gebucht werden. Aus bearbeitungstechnischen Gründen können Terminbuchungen nach den vorgegebenen Zeiten nicht mehr bearbeitet werden.
Um Ihren Besuch besser planen zu können und Ihnen überflüssige Wartezeit zu ersparen, arbeiten sowohl die Zulassungs- als auch die Führerscheinbehörde mit einer Terminvergabe. Die Terminvergabe ist aus organisatorischen Gründen grundsätzlich für Privatkunden vorgesehen. Sie können Ihren Termin sowohl online als auch telefonisch buchen. Weitere Informationen zur Terminvergabe erhalten Sie auf den entsprechenden Webseiten der Zulassungsbehörde bzw. der Führerscheinbehörde.
Als Großkunde gelten Händlerinnen und Händler sowie Zulassungsdienste mit mehr als 3 Anliegen pro Tag. Die Terminvergabe an Großkunden ist aus organisatorischen Gründen nicht vorgesehen. Großkunden können Ihre Unterlagen an den Arbeitstagen der Zulassungsstelle bis 9 Uhr am Großkundenschalter in der 1. Etage abgeben. Nach telefonischer Rückmeldung unsererseits können die Vorgänge an der Großkundenausgabe an der Information in der 2. Etage in Empfang genommen werden.
Kennzeichenschilder erhalten Sie in der und rund um die Fahrzeug-Zulassungsstelle. Die Preise dazu erfragen Sie bitte direkt in der jeweiligen Filiale.
Seit dem 01.10.2019 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abzuwickeln.
Bislang konnten nur natürliche Personen Fahrzeuge online zulassen. Mit der neuen FZV ab dem 01.09.2023 wird diese Möglichkeit nun auch für juristische Personen eingeführt. Dies gilt sowohl für die Zulassung auf das eigene Unternehmen als auch für die Beantragung besonderer Kennzeichen wie Oldtimer, Saisonkennzeichen oder E-Kennzeichen.
Die Online-Zulassung für juristische Personen erfolgt in zwei Varianten:
1. Das Unternehmen kann ein Fahrzeug online auf sich selbst zulassen, ähnlich dem Verfahren für natürliche Personen.
2. Wer im Auftrag Dritter handelt, um eine Zulassung zu beantragen, muss sich über die Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registrieren lassen. Die genauen Voraussetzungen erhalten sie direkt beim KBA.
Die Bearbeitung der Vorgänge dauert inklusive Versand der Dokumente durch Übergabe-Einschreiben etwa fünf Werktage.
Achtung: iKfz-Vorgänge, die an einem Freitag, Samstag oder Sonntag gestellt werden, werden erst am darauf folgenden Montag bearbeitet!