Entsprechend einer Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz wurden ab dem 01.03.2007 in den Kommunen und Gemeinden sogenannte Umweltzonen eingerichtet, in denen die Benutzung von Kraftfahrzeugen eingeschränkt wird. Die entsprechend gekennzeichneten Zonen dürfen nur von Kraftfahrzeugen durchfahren werden, die ein bestimmtes Abgasverhalten haben und mit einer entsprechenden „Feinstaubplakette“ gekennzeichnet sind.
Seit dem 01.Oktober 2008 gibt es auch in Gelsenkirchen Umweltzonen, für deren Befahrung Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette benötigt.
Die Plakette ist nur gültig, wenn sie in die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs eingeklebt wurde. Ein ledigliches Mitführen der Plakette berechtigt nicht zur Einfahrt in eine Umweltzone. Desweiteren muss das aktuelle Kennzeichen des Fahrzeugs in die Plakette eingetragen sein. Beachten Sie also bitte, dass Sie bei einem Kennzeichenwechsel (durch Umkennzeichnung, Umschreibung, etc.) auch die Feinstaubplakette tauschen müssen.