Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Im Gewerbezentralregister werden gewerbebezogene Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen gegen Gewerbetreibende oder sonstige wirtschaftliche Unternehmungen erfasst.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie unter anderem, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen möchten oder für Bewerbungen.
In öffentlichen Vergabeverfahren werden im Allgemeinen nur solche Auskünfte akzeptiert, die nicht älter als drei Monate sind. Sie können Auskünfte über eventuelle Eintragungen im Gewerbezentralregister, die Sie persönlich oder Ihr Unternehmen betreffen, erhalten.
Auf Antrag wird der „Auszug aus dem Gewerbezentralregister“ wahlweise an Sie persönlich oder an die von Ihnen benannte Behörde übersandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 3 Wochen.
Bitte beachten Sie bei einer Antragstellung auch unsere Datenschutzhinweise.
Bei der Antragstellung ist zu unterscheiden, ob Auskunft über eine natürliche Person oder eine juristische Person verlangt wird.
Natürliche Personen: Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Gelsenkirchen gemeldet sein, andernfalls müssen Sie die Auskunft bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann nur persönlich beantragt werden; hierzu ist grundsätzlich Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist aus Datenschutzgründen ausgeschlossen.
Juristische Personen: Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Gelsenkirchen haben, im Gewerberegister der Stadt Gelsenkirchen und im Handelsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen eingetragen sein. Der Antrag kann nur durch die gesetzliche Vertreterin bzw. den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden; hierzu ist die persönliche Vorsprache des Vertreters bzw. der Vertreterin erforderlich. Bei der Beantragung ist der Verwendungszweck anzugeben. Benötigen Sie die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde, bei der Sie z. B. eine Gewerbeerlaubnis beantragt haben, dann geben Sie bitte den Antragsgegenstand, das Aktenzeichen und die Anschrift dieser Behörde an. Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird dann automatisch dorthin gesandt.