Mit einer Fortführungsbescheinigung können historische Flurstücke ermittelt oder aktuelle Flurstücke aus historischen abgeleitet werden. Diese Bescheinigung ist zum Beispiel nötig, um Rechte oder Berechtigte nachzuverfolgen, die im Grundbuch eingetragen sind.
Nach VermWertKostO NRW, § 2 (7), Gebühr für jede angefangene Arbeitsviertelstunde 25 €.