Das Recht der Berufskraftfahrer-Qualifikation ist eine neue eigenständige Materie.
Gegenstand der Neuregelung ist es, ein System der Grundqualifikation und Weiterbildung für Kraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr zu schaffen.
Neuerwerber des LKW- bzw. Busführerscheines müssen zusätzlich zum Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen eine Grundqualifikation über tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse absolvieren und hierüber eine Prüfung bei der IHK ablegen. Nähe Informationen hierzu können bei der IHK Münster erfragt werden.
Alle gewerblichen LKW- und Busfahrer müssen ab 10.09.2008 (Bus) bzw. 10.09.2009 (LKW) im 5 Jahres Turnus eine Weiterbildung absolvieren.
Die Fahrer, die der Pflicht zur Grundqualifikation und/oder Weiterbildung unterliegen, müssen über den Abschluss der Grundqualifikation (durch IHK-Prüfung ) bzw. der Weiterbildung (ohne Prüfung) im Straßenverkehr einen Nachweis führen.
Die Pflicht zur Grundqualifikation gilt nicht für sog. „Besitzständler“ beim Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse vor den Stichtagen:
10.09.2008 (Bus: Klassen D1,D1E, D,DE)
10.09.2009 (LKW: Klassen C1, C1E, C,CE)
Aufgrund der Übergangsfristen müssen spätesten ab 2015 (Bus) bzw. 2016 (LKW) alle gewerblichen Fahrer einen Nachweis über die Weiterbildung führen.
Der Regelfall des Nachweises ist der Eintrag in den Führerschein mit der Schlüsselnummer 95.
Die Gebühr für den Eintrag der Schlüsselzahl in den Führerschein (Geb. Nr. 343) beträgt 28,60€.
Kommt es gleichzeitig zur Verlängerung der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis so tritt die Verlängerungsgebühr hinzu.
Die Prüfungsbescheinigungen über die Grundqualifikation werden ausschließlich von der IHK ausgestellt.
Im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse bleibt die einmal erworbene Grundqualifikation unberührt, erlischt also nicht.
Handelt es sich allerdings um sog. „Besitzständler“, so erlischt mit der Fahrerlaubnisentziehung der hierauf gegründete Besitzstand und die Grundqualifikation muss neu erworben werden.