Für die Ausübung der Jagd benötigt man einen von der unteren Jagdbehörde ausgestellten Jagdschein.
In Gelsenkirchen ist die untere Jagdbehörde bei der Abteilung Allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung angesiedelt, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihren Antrag auf einen Jagdschein gerne entgegennehmen. Hierbei wird zwischen mehreren Arten von Jagdscheinen unterschieden:
- Tagesjagdschein (Zeitraum: 14 aufeinander folgende Tage)
- allgemeiner Jagdschein
- Jugendjagdschein
- Falknerjagdschein
Allgemeiner Jagdschein / Jugendjagdschein
Der allgemeine Jagdschein und der Jugendjagdschein gelten, wie alle anderen Jagdscheinarten auch, räumlich im gesamten Bundesgebiet und berechtigen den Inhaber zur Jagdausübung, nicht aber zur Beizjagd. Um die Beizjagd ausüben zu dürfen ist zusätzlich der Erwerb eines Falknerjagdscheins bzw. Jugendfalknerjagdscheins notwendig.
Falknerjagdschein / Jugendfalknerjagdschein
Der Falknerjagdschein gilt, wie alle anderen Jagdscheinarten auch, räumlich im gesamten Bundesgebiet und berechtigt den Inhaber nur zur Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd).
Da mit dem Wechsel des Jagdjahres zum 01. April rund 95% der Gelsenkirchener Jagdscheininhaber eine Verlängerung der Gültigkeit ihrer Jagdscheine beantragen werden, empfiehlt es sich, hierfür bei der unteren Jagdbehörde vorab einen Termin zu vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass seit Anfang 2003 die Ausstellung/Verlängerung des Jagdscheins nur bei persönlicher Vorsprache des Antragstellers möglich ist.
Beachten Sie bitte ausserdem, dass Sie sich bei einem Umzug schnellstmöglich auch bei der unteren Jagdbehörde ummelden. Nur so kann eine direkte Verlängerung des Jagdscheins garantiert werden. Ist dies nicht erfolgt, kann es bei einer beantragten Verlängerung zu Wartezeiten von bis zu 4 Wochen kommen.
Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass aufgrund durchzuführender Registerabfragen der Jagdschein nur in Ausnahmefällen sofort ausgestellt werden kann.
Jagdscheine die ihre Gültigkeit am 31. März verlieren, können ab Mitte März verlängert werden.
Für die Neuausstellung bringen Sie bitte mit:
- Antrag auf Neuausstellung des Jagdscheins (Formular unten im Downloadbereich)
- Prüfungszeugnis der Jägerprüfung
- Passbild
- Versicherungsnachweis für die beantragte Laufzeit
(Der Antrag bzw. die Bestätigung über die Überweisung der Prämie reicht hierfür leider nicht aus.)
Für die Verlängerung bringen Sie bitte mit:
- Jagdschein
- Versicherungsnachweis für die beantragte Laufzeit
(Der Antrag bzw. die Bestätigung über die Überweisung der Prämie reicht hierfür leider nicht aus.)
Achtung!
Es sind nur Barzahlungen möglich:
Ausstellung oder Verlängerung eines Jagdscheins
1 Jahr 35,00 €
2 Jahre 50,00 €
3 Jahre 65,00 €
Tagesjagdschein 15,00 €
Ausstellung oder Verlängerung eines Jugendjagdscheins
1 Jahr 20,00 €
2 Jahre 30,00 €
3 Jahre 35,00 €
Tagesjagdschein 15,00 €
Ausstellung oder Verlängerung eines Falknerscheins
1 Jahr 20,00 €
2 Jahre 30,00 €
3 Jahre 35,00 €
Tagesjagdschein 15,00 €
Ausstellung oder Verlängerung eines Jugendfalknerscheins
1 Jahr 15,00 €
2 Jahre 20,00 €
3 Jahre 25,00 €
Tagesjagdschein 15,00 €