Anzeige der geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer AwSV-Anlage
Lageranlagen für wassergefährdende Stoffe, wie z.B. Heizöl, können bei Versagen des Behälters durch die auslaufenden Stoffe die Umwelt in beträchtlichem Maße schädigen. Aus diesem Grund ist die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Stadt Gelsenkirchen, Referat Umwelt, mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.
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Informationen zum Thema Heizöl
50,00 € - 600,00 €.
Die Gebühr entfällt, wenn es sich bei der prüfpflichtigen Anlage um eine Heizölverbraucheranlage handelt.