Wenn Sie Tiere in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren möchten, benötigen Sie dazu für Transporte über 65 km Reichweite eine Transportunternehmerzulassung und einen Befähigungsnachweis für alle Personen, die im Rahmen des Transportes mit den Tieren umgehen. Das bedeutet, dass Straßenfahrzeuge, auf denen Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel befördert werden, nur von Personen gefahren oder als Betreuer begleitet werden dürfen, die über eine solchen Befähigungsnachweis verfügen. Der Befähigungsnachweis wird erteilt, wenn die erforderliche Sachkunde nachgewiesen wird. Bei Personen mit einschlägigen abgeschlossenen Hochschulstudium (Landwirtschaft, Pferdewirt, Tierpfleger o.ä.) wird davon ausgegangen, dass die erforderliche Sachkunde vorliegt, sofern der Berufsschulabschluss nachdem 05.01.2007 erworben wurde. Alle übrigen Personen müssen nach einem entsprechenden Lehrgang eine von der zuständigen Behörde anerkannte Prüfung ablegen.