Der Bereich Tiergesundheit umfasst insbesondere die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen. Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können und Tierkrankheiten, die sich schnell ausbreiten und den Tierhalter in seiner Existenz bedrohen können, stehen hier im Fokus. Um die Tiergesundheit effektiv überwachen zu können, ist es wichtig, dass alle Tierhaltungen bekannt sind und die Vorgaben zur Tierkennzeichnung eingehalten werden.
1. Landwirtschaftliche Nutztiere
Ausstellen einer Wanderbescheinigung für Bienen (Unterlagen: Ergebnis Futterkranzprobe und klinischer Untersuchung durch einen BSV; Kosten: ?)
2. Heimtiere
Wenn sie mit Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU verreisen wollen, müssen sie einen EU-Heimtierausweis mitführen, in dem die Kennzeichnung des Tieres mit einem Microchip sowie die gültige Tollwutimpfung vermerkt sind. Bei der Reise in Nicht-EU-Länder sind zum Teil unterschiedliche Anforderungen zu beachten, die vom Mitführen einer amtlichen Gesundheitsbescheinigung bis hin zur Bestimmung des Tollwutantikörpertiters nach der Impfung reichen können. Bitte erfragen Sie je nach Reiseland die entsprechenden Bestimmungen bei der jeweiligen Botschaft. Der EU-Heimtierausweis kann von jeder ermächtigten Tierarztpraxis ausgestellt werden, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
Beim Transport von Tieren (abgesehen vom privaten Transport von Heimtieren) und Erzeugnissen tierischer Herkunft über Grenzen hinweg muss über eine zentrale Datenbank eine Bescheinigung erstellt werden, die die Sendung begleitet und mit der die Transporte verfolgt werden können. Dieses System dient dem Informationsaustausch, der Rückverfolgbarkeit und der Verbesserung des Gesundheitsschutzes beim Verbringen von Tieren und tierischen Produkten.
Für das Ausstellen einer Gesundheitsbescheinigung bringen Sie bitte neben dem Tier den gültigen EU-Heimtierausweis mit.