Ihnen wurde die Fahrerlaubnis durch Urteil / Strafbefehl eines Gerichtes oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen und Sie möchten nun eine neue Fahrerlaubnis erwerben?
Sofern bei Ihnen eine Sperrfrist besteht, können Sie ab 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Eine neue Fahrerlaubnis wird dann auf Antrag erteilt, wenn die Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet und befähigt sind und die etwaige Sperrfrist abgelaufen ist.
Zur Überprüfung Ihrer Kraftfahreignung kann es erforderlich werden, ggf. die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens („MPU“) und/oder eines ärztlichen Gutachtens anzuordnen.
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung ist z.B. anzuordnen, wenn Sie mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr ein Fahrzeug geführt oder wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen haben.
Gleiches gilt, wenn Sie ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt oder in der Vergangenheit harte Betäubungsmittel konsumiert haben.
Eine MPU wird auch angeordnet, wenn Sie erheblich oder wiederholt gegen verkehrs(straf)rechtliche Vorschriften verstoßen haben, insbesondere wenn Ihnen die Fahrerlaubnis aufgrund von 8 oder mehr Punkten im Fahreignungsregister entzogen wurde oder Sie Straftaten begangen haben, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
Diese Aufstellung ist nicht abschließend. Es können auch andere als die explizit genannten Tatsachen dazu führen, Ihre Kraftfahreignung anzuzweifeln, bspw. wenn etwaige Straftaten auf ein hohes Aggressionspotenzial hindeuten oder bei Ihnen gesundheitliche/körperliche Mängel bestehen. Im letzteren Fall ist es auch möglich, dass von Ihnen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens gefordert wird.
Außerdem ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine theoretische und/oder praktische Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen, bspw. wenn der Entzug der Fahrerlaubnis bereits 10 oder mehr Jahre zurückliegt.
-
Neuerteilung der Fahrerlaubnis 161,30 €
-
wenn die Anordnung eines Gutachtens wahrscheinlich ist zzgl. 25,00 €
Durch weitere anlassbezogene Begutachtungen oder besondere Gegebenheiten des Einzelfalls können unter Umständen weitere Kosten entstehen.
Die Kosten für die Begutachtung sind in den Gebühren nicht enthalten und werden von den Begutachtungsstellen eigenständig erhoben.