Sie benötigen für die Aufzeichnung Ihrer Lenk- und Ruhezeiten eine Fahrerkarte für das digitale EG-Kontrollgerät?
Sind Sie noch nicht im Besitz eines EU-/EWR-Kartenführerscheins, also noch im Besitz eines alten Führerscheins, dann müssten Sie Ihren alten Papierführerschein (rosa oder graues Modell) zunächst tauschen: Führerschein-Umtausch.
Um ein Fahrzeug zu fahren, das der Erfassungspflicht der Lenk- und Ruhezeiten unterliegt, benötigt die Fahrerin oder der Fahrer eine sogenannte Fahrerkarte. Die Fahrerkarte ersetzt die früheren Tachoscheiben, auf denen Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet werden. Sie sind für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen vorgeschrieben.
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.
Bei einem Defekt ist die Fahrerkarte der Ausstellungsstelle zurück zu geben. Für den Zeitraum ohne Fahrerkarte sind die entsprechenden Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät zu ziehen. Die zu ersetzende Fahrerkarte ist binnen sieben Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung zu beantragen.
Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls der Fahrerkarte, ist dies unverzüglich, binnen 7 Werktagen, der örtlich zuständigen Behörde anzuzeigen und eine neue Karte zu beantragen.
Vor der erstmaligen Ausstellung einer Fahrerkarte oder bei Ablauf der Frist darf nicht mit Kontrollgerätausdrucken gefahren werden.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz aus dem EU-Ausland nach Deutschland / Gelsenkirchen verlegt haben, kann Ihre Fahrerkarte aus dem EU-Ausland in eine deutsche Fahrerkarte umgetauscht werden. Die ausländische Fahrerkarte wird in diesem Zusammenhang eingezogen.
Der Antrag auf Verlängerung oder Erneuerung der Karte ist frühestens sechs Monate vor Ablauf, spätestens aber 15 Werktage vor Ablauf zu stellen.