Als Nachweis der Berufskraftfahrer-Qualifikation für Fahrer und Fahrerinnen im Güterkraftverkehr oder im Personenkraftverkehr wurde bislang die harmonisierte EU-weit gültige Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) wird ab 23. Mai 2021 bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrer-Qualifikation und hat die Eintragung der Schlüsselzahl „95" in den Führerschein abgelöst. Die Fahrerlaubnisbehörde bestellt einen Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Bundesdruckerei, dieser wird Ihnen dann direkt nach Hause zugestellt.
Hierzu wurde durch das Kraftfahrt-Bundesamt ein zentrales elektronisches Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingerichtet, dass den Austausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten über ausgestellte und entzogene Teilnahmebescheinigungen gewährleisten soll. Die Teilnahme an den Grundqualifikationen und an den Fortbildungen werden von der IHK und den Fortbildungsträgern nur noch digital an das BQR übermittelt. Sie erhalten keine Teilnahmebescheinigungen mehr. Die Daten werden bei Antragstellung von der Fahrerlaubnisbehörde abgerufen.