Personen, die gewerblich Fahrgäste befördern möchten, benötigen eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, umgangssprachlich den sogenannten Personenbeförderungsschein. Diese Personen, müssen sie die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenkraftwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr
- Personenkraftwagen bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
Sofern Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind, dann müssen Sie Ihren alten Führerschein (rosa / grauer Papierführerschein) zunächst tauschen: Führerschein-Umtausch.