Insbesondere durch den strukturellen und demographischen Wandel fehlen in vielen Bereichen Fachkräfte; Personen, die über eine qualifizierte Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss verfügen oder eben solche erlangen wollen.
Um diesem zu begegnen und ausländische Fachkräfte zu gewinnen, wurden durch den Bundesgesetzgeber erstmalig im März 2020 umfangreiche Änderungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes angestoßen. Hierbei sind sukzessive bis zum 01.06.2024 insgesamt drei Tranchen weiterer Regelungen in Kraft getreten, wobei umfangreiche Erweiterungen und Vereinfachungen für qualifizierte/auszubildende Fachkräfte oder Hochschulabsolventen aus Staaten außerhalb der EU, die einen legalen Einreiseweg in die Bundesrepublik Deutschland suchen, geschaffen wurden.
Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen möchten, haben durch das Gesetz die Möglichkeit, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG zu beantragen. Damit wird das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation der Fachkraft und somit auch das Visumsverfahren verkürzt.
Der Prozess der Fachkräfteeinwanderung ist für Unternehmen mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Hier setzt das Dienstleistungsangebot der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW) an.
Auf den Seiten der ZFE NRW können sich Unternehmen darüber informieren, wie sie Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen können, unter welchen Bedingungen Fachkräfte nach Deutschland einreisen dürfen und wie die Integration in den Arbeitsmarkt am besten gelingen kann.