Ist Ihnen der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- TÜV-Bericht (falls das Fahrzeug bereits für eine HU fällig war)
- eidesstattliche Versicherung
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
ggfl. Kaufvertrag als Eigentumsnachweis