Die Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeugs ist weggerostet oder durch einen Unfall zerstört. Dadurch ist die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen und es darf im Strassenverkehr nicht mehr bewegt werden
Was muss geschehen?
- Die Fahrgestellnummer muss neu eingeschlagen und vom TÜV begrenzt werden
- Die Zulassungsstelle berichtigt die Fahrzeugpapiere
Welche Wege sind erforderlich?
- Eine Fachwerkstatt bestätigt schriftlich, dass die Fahrgestellnummer wieder eingeschlagen worden ist und gibt an, was mit dem Teil geschehen ist, in dem die Fahrgestellnummer bisher eingeschlagen war
- Mit dieser Bescheinigung der Werkstatt kommen Sie zur Zulassungsstelle und beantragen eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung"
- Nun stellen Sie Ihr Fahrzeug beim TÜV vor und übergeben dazu Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief) und die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle
- Der TÜV begrenzt die Fahrgestellnummer und erstellt hierüber ein Gutachten
- Mit diesem Gutachten müssen Sie sich leider noch einmal zur Zulassungsstelle bemühen. Dort übergeben Sie ZB I und II (Fahrzeugschein und -brief), damit eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden kann. Danach dürfen Sie wieder sorglos mit Ihrem Fahrzeug am Strassenverkehr teilnehmen
- Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung 5,40€
Erteilung der neuen Betriebserlaubnis
- bei Vorlage der neuen EU-Papiere 11,70€
- bei Vorlage der alten Papiere* 15,10€
Die Kosten für die Begrenzung der Fahrgestellnummer erfragen Sie bitte direkt beim TÜV
*sollten Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) sein, werden diese bei der Eintragung automatisch in die neuen EU-harmonisierten Papiere umgetauscht.