Hatten Sie einen Verkehrsunfall mit einem städtischen Fahrzeug oder haben Sie in sonstiger Weise einen Schaden durch die Stadt Gelsenkirchen erlitten?
Dann stellt sich die Frage der Haftung für den eingetretenen Schaden.
Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, für den die Stadt Gelsenkirchen nach gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat, können Sie Schadenersatzansprüche beim Referat Recht geltend machen.
Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche gegen die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt sowie die nachfolgend genannten Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung:
- GeKita
- gkd-el
- Senioren- und Pflegeheime
- Gelsendienste
- Gelsenkanal
- Stadtmarketing Gelsenkirchen GmbH
- Wissenschaftspark Gelsenkirchen GmbH
- Nordsternpark GmbH
- Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen GmbH
- Gelsenkirchener Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH - GGW
- Musiktheater im Revier GmbH
- Verkehrsgesellschaft Stadt Gelsenkirchen GmbH
- Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH
- GAFÖG - Arbeitsförderungsgesellschaft - gemeinnützige GmbH -
Schadenanzeige
Schadenersatzansprüche können Sie nur geltend machen, wenn Sie Eigentümer der beschädigten Sache sind.
Bitte machen Sie Ihren Schadenersatzanspruch unbedingt schriftlich geltend.
Folgende Beispiele sollen Ihnen eine Orientierung dafür bieten, welche Angaben und Unterlagen für eine zügige Bearbeitung benötigt werden:
- Beschreiben Sie den Sachverhalt bitte ausführlich und vollständig.
- Geben Sie Datum und Uhrzeit des Schadentages an.
- Bezeichnen Sie den Schadensort so genau wie möglich (ggf. mit Handskizze oder Fotos).
- Benennen Sie eventuelle Zeugen, die den Schadenshergang beobachtet haben.
- Falls der Unfall durch die Polizei aufgenommen wurde, fügen Sie eine Kopie der Unfallmitteilung bei.
- Schildern Sie den Umfang des erlittenen Schadens.
- Belegen Sie die Schadenhöhe durch Anschaffungs- und/oder Reparaturrechnungen, Kostenvoranschläge oder Sachverständigengutachten
- Geben Sie Ihre Bankverbindung an.
Hinweise:
Das Einreichen von Rechnungen, Belegen oder Sachverständigengutachten sowie die Angabe Ihrer Bankverbindung führt nicht automatisch zu einer Zahlungsverpflichtung der Stadt Gelsenkirchen.
Wenn es sich bei dem beschädigten Gegenstand um Ihr Betriebsvermögen handelt so geben Sie bitte ergänzend an, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Wie geht es nach der Schadenanzeige weiter?
Eingangsbestätigung:
Sobald Ihre Schadenanzeige eingegangen ist erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung; diese enthält auch Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihren persönlichen Ansprechpartner und das zugeordnete Aktenzeichen.
Bearbeitung Ihres Antrages und Ermittlungen:
Zur Aufklärung des Sachverhaltes und zur Bewertung der Rechtslage werden unverzüglich die notwendigen Ermittlungen durchgeführt. Der benötigte Bearbeitungszeitraum wird durch die Umstände des Einzelfalls bestimmt. Ihre Schadenersatzforderung wird schnellstmöglich bearbeitet.
Entscheidung:
Über das Ergebnis, ob und in welcher Höhe Sie Schadenersatz erhalten, werden Sie schriftlich benachrichtigt.