Ihr altes Kennzeichen gefällt Ihnen nicht mehr und Sie hätten gerne eine neue Nummer.
Kein Problem! Alles was Sie tun müssen, ist bei uns vorbeizukommen um die Umkennzeichnung zu beantragen.
Es besteht die Möglichkeit, ein in Gelsenkirchen zugelassenes Fahrzeug gebührenpflichtig auf ein Kennzeichen ihrer Wahl umkennzeichnen zu lassen - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar.
- Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person, falls Sie nicht persönlich zur Umkennzeichnung vorsprechen
- Personalausweis oder Reisepass des Halters im Original (bitte beachten Sie, dass eine Unterschrift vorhanden sein muss)
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- die alten Kennzeichen
Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Gelsenkirchen zugelasssen ist, benötigen Sie zusätzliches folgendes:
- Ausweis(e) der Geschäftsführung
- Gewerbe-Anmeldung
- Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt)
- Auszug aus dem Vereinsregister
Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde.
Durch die Änderung des Gesetzes im März 2007 können die Gebühren für Ihre Zulassung in Einzelfällen abweichend von den hier aufgeführten Preisen sein.
- 30,00 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Umkennzeichnung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.