Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis gemäß § 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages NRW (AG GlüStV NRW) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021)
Zur Erteilung einer Spielhallenerlaubnis ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Bitte beachten Sie bei einer Antragstellung auch unsere Datenschutzhinweise.
Sie müssen die gewerberechtliche Zuverlässigkeit besitzen. Die Betriebsräume müssen den baurechtlichen Anforderungen genügen.
Wenn Sie in Ihrer Spielhalle Spielgeräte selbst aufstellen wollen benötigen Sie zusätzlich eine Aufstellererlaubnis gemäß § 33c Gewerbeordnung.
Ein Gewerbetreibender darf Spielgeräte nur aufstellen, wenn ihm die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort dafür geeignet ist (Geeignetheitsbestätigung gemäß § 33c Absatz 3 Gewerbeordnung).
Im Falle der Neuerrichtung des Betriebs oder bei wesentlicher Änderung:
Baugenehmigung (Referat Bauordnung), mängelfreie Schlussabnahmebescheinigung
Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution, in der dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt wird.
An das Sozialkonzept sind folgende Anforderungen zu stellen:
• Es ist auf das gesamte Unternehmen bezogen und umfasst den Gewerbetreibenden und seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
• Bestandteile des Konzepts sind u.a.
• Regelungen über die Schulung des Personals,
• Verfügbarkeit von Informationsmaterial mit Hinweisen auf Beratungsangebote für suchtgefährdete Spieler,
• Schaffung von Möglichkeiten für Spieler, ihre Gefährdung einzuschätzen.
Personalausweis oder Pass
Führungszeugnis (BZR2, Belegart 0)
Gewerbezentralregisterauszug (GZR3, Belegart 9)
Auskünfte in Steuersachen des Finanzamtes (Firmensitz, sonst Wohnsitz)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse (Firmensitz, sonst Wohnsitz)
Auskünfte aus dem Insolvenzregister und der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes des Firmensitzes oder Wohnortes
Grundrisszeichnungen aller Betriebsräume (auch Keller und Nebenräume) im Maßstab 1:100 (3-fach); die Grundfläche (ohne Nebenräume wie Abstellräume, Flure, Toiletten, Vorräume und Treppen) ist jeweils mit rotem Farbstift zu kennzeichnen.
Baubeschreibung (3-fach), Nutzflächenberechnung (3-fach)
Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) zusätzlich:
Auskünfte in Steuersachen auch für die juristische Person, sofern diese bereits im Register eingetragen ist,
Auszug aus dem Erfassungsregister (Handelsregister oder Vereinsregister oder Genossenschaftsregister),
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR4, Belegart 9)
In Gelsenkirchen beträgt die Verwaltungsgebühr für eine Spielhalle mit bis zu 3 Geldspielgeräten regelmäßig 1.800 € und für jedes weitere Geldspielgerät
300 €.
Die Gebühren richten sich nach der zulässigen Anzahl von Spielgeräten; die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der Grundfläche der Spielhalle.