Das Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen ist eine untere staatliche Schulaufsichtshörde des Landes Nordrhein-Westfalen für Grund-, Haupt- und Förderschulen.
Schulfachliche Dienststellenleiter des Schulamtes sind Schulaufsichtsbeamte des Landes. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die pädagogischen, unterrichtsfachlichen sowie schul- und unterrichtsorganisatorischen Angelegenheiten innerhalb gebietsmäßig abgegrenzter Aufgabenbereiche (Schulaufsichtsbezirke). Daneben erfüllen sie einzelne fachspezifische oder allgemeine schulfachliche Aufgaben für das gesamte Schulamtsgebiet (Generalien).
Verwaltungsfachliche Dienststellenleiterin des Schulamtes ist die Oberbürgermeisterin. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere verwaltungsrechtliche und haushaltsrechtliche Angelegenheiten.
Aufgaben, die sowohl den schulfachlichen als auch den verwaltungsfachlichen Dienstbereich berühren, werden gemeinsam entschieden (gemeinsamer Dienstbereich).
Die Schulaufsichtsbeamten und die Oberbürgermeisterin werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch verwaltungsfachliche Dienstkräfte der Stadt Gelsenkirchen unterstützt (Geschäftsstelle des Schulamtes).