Im Rahmen von Externenprüfungen können Bewerber/innen, die während ihrer Vollzeitschulpflicht sowie der Schulpflicht in der Sekundarstufe II keinen Abschluss erworben haben, diesen nachholen. Grundvoraussetzung für die Zulassung zur Externenprüfung ist damit, dass der Bewerber/die Bewerberin den angestrebten Abschluss nicht besitzt. Das Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen führt im Auftrag der Bezirksregierung Münster die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 durch. Die Prüfungsanforderungen entsprechen den Richtlinien und Lehrplänen der Klasse 9 bzw. Klasse 10 der Hauptschule. Die Externenprüfung findet einmal jährlich statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind an die für den jeweiligen Wohnort zuständige Bezirksregierung zu richten. Meldeschluss für die Prüfung ist der 01.02. eines jeden Jahres. Dem Antrag sind beizufügen eine Übersicht über den bisherigen Bildungsgang, eine beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses und eine Erklärung darüber, ob bereits früher die Teilnahme an einer Nichtschülerprüfung erfolgt ist. Ferner sind vom Bewerber/von der Bewerberin Angaben zur Prüfungsvorbereitung zu machen sowie die Prüfungsfächer der schriftlichen und mündlichen Prüfung zu benennen.
Das Meldeformular zur Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder Klasse 10 finden Sie unter Downloads.
Das Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses finden Sie unter Downloads.
Das Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 finden Sie unter Downloads.
Siehe Meldeformular bzw. Merkblatt.