Das Amt für Ausbildungsförderung berät, unterstützt und entscheidet in Angelegenheiten der Ausbildungsförderung für Schüler.
Auszubildende können Anspruch auf eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben, wenn
- sie Schulen ab Klasse 11 - auch Abendrealschulen, Abendgymnasien (für die letzten 2 Semester) und Kollegs besuchen oder damit in Zusammenhang stehende Praktika absolvieren. (In Einzelfällen ist bei Anerkennung der auswärtigen Unterbringung auch eine Förderung ab Klasse 10 möglich).
- sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Ausnahmen sind in besonders gelagerten Einzelfällen möglich),
Die mögliche Unterstützung beträgt zwischen 276 € und 855 € monatlich. Zusätzlich dazu kann für jedes Kind des Auszubildenden unter 14 Jahren ein Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 160 € beantragt werden. Für freiwillig krankenversicherte Schüler:innen kann ein Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 137 € gewährt werden. Hierauf ist Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern anzurechnen.
Notwendige Antragsunterlagen erhalten Sie:
- beim Amt für Ausbildungsförderung
- bei den Bürgercentern
- oder als Download im Internet unter www.bafög.de.
Sie können den Antrag auch zunächst online unter www.bafoeg-digital.de/ stellen.
Für den Studienbereich und der damit in Verbindung stehenden Praktika ist das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule zuständig. Betriebliche Ausbildungen werden bei Anerkennung der auswärtigen Unterbringung durch das Arbeitsamt gefördert.
Weitergehende Informationen finden Sie im Internet unter www.bafög.de