Mit dem GE-Pass können Mitglieder einkommensschwacher Haushalte verschiedene Vergünstigungen in Anspruch nehmen, wenn sie ausgewählte Bildungs-, Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen nutzen.
Übersicht der Vergünstigungen und Einrichtungen mit Angeboten für den GE-Pass
Wo bekommt man den GE-Pass?
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) und Einwohner, deren monatliches Einkommen die aufgeführten Einkommensgrenzen nicht übersteigt, erhalten den GE-Pass gegen Vorlage entsprechender Einkommensnachweise im:
- BÜRGERcenter Gelsenkirchen, Hans-Sachs-Haus
- BÜRGERcenter Buer, Rathaus Buer
- BÜRGERcenter Horst, in der Vorburg Schloss Horst
- BÜRGERcenter Erle, Cranger Str. 262
Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung) und Asylbewerberleistungsgesetz erhalten den GE-Pass im jeweiligen Leistungssachgebiet des Referates Soziales.
Das Angebot des GE-Passes richtet sich an einkommensschwache Haushalte, deren monatliches bereinigtes Einkommen (Berechnung wird in den Ausgabestellen vorgenommen) die nachfolgend aufgeführten Einkommensgrenzen (gültig ab dem 01.01.2025) nicht übersteigt:
- Haushaltsgröße 1 Person: höchstens 1.170,00 € Einkommen
- Haushaltsgröße 2 Personen: höchstens 1.720,00 € Einkommen
- Haushaltsgröße 3 Personen: höchstens 2.310,00 € Einkommen
- Haushaltsgröße 4 Personen: höchstens 2.910,00 € Einkommen
- Haushaltsgröße 5 Personen: höchstens 3.500,00 € Einkommen
- Haushaltsgröße 6 Personen: höchstens 4.090,00 € Einkommen
Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 590,00 €.