Mobilität steht heutzutage deutlich im öffentlichen Fokus. Die Problematik der Luftschadstoffe und die damit einhergehenden Folgen für Gesundheit und Umwelt, die Bedeutung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, verbunden mit dem Beschluss des Rates der Stadt im Jahr 2019 zum Klimanotstand, haben zur Diskussion um die Notwendigkeit eines grundlegenden Wandels in der Mobilität in der Stadt Gelsenkirchen geführt. Diesen Wandel gilt es seitens der Stadt aktiv zu gestalten.
Neben den Luftreinhalte- und Klimaschutzbelangen existiert eine Vielzahl weiterer Fachplanungen und Aufgabenstellungen mit Relevanz für Mobilität und Verkehr in der Stadtverwaltung (bspw. Lärmminderungsplanung, Nahverkehrsplanung, Bauleitplanung, Stadtentwicklungskonzepte). Verkehr und Mobilität haben ebenfalls großen Einfluss auf das städtebauliche Erscheinungsbild sowie die räumlichen Bezüge der Stadt Gelsenkirchen und so sind baulich-funktionale Aspekte wie z. B. die Dimensionierung und bauliche Ausprägung von Verkehrsachsen, ihre Einbettung in das Umfeld oder die Gestaltung des öffentlichen Raums ein wichtiger, zu berücksichtigender Faktor. Gut funktionierende und attraktive Mobilitätsangebote leisten einen Beitrag, das städtebauliche Erscheinungsbild zu optimieren sowie Aufenthaltsqualitäten zu erhöhen und damit das Image der Stadt zu verbessern.
Um die Zielsetzungen und Maßnahmen der verschiedenen Fachplanungen und Themengebiete aufeinander abzustimmen und eine langfristige Planungssicherheit zu schaffen, besteht die Notwendigkeit einer strategischen Ausrichtung der Mobilitätsplanung. Dies erfolgt über den 2023 beschlossenen Masterplan Mobilität, der die Anforderungen an eine zukunftsfähige Mobilität für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre formuliert sowie Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für ein sicheres, nachhaltiges und komfortables Mobilitätsangebot definiert. Aufgrund der oben dargestellten Rahmenbedingungen steht dabei die klimafreundliche Mobilität im Masterplan Mobilität im Vordergrund; ohne dabei die Erreichbarkeiten innerhalb der Stadt Gelsenkirchen zu reduzieren.