1. Hilfen nach Kapitel 3 SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt -
Beratung, Antragsentscheidung, Unterstützung und Betreuung zur Sicherung des Lebensunterhaltes für Menschen mit befristeter Erwerbsminderung vor Erreichen des Rentenzugangsalters.
2.Hilfen nach Kapitel 4 des Sozialgesetzbuches (SGB) XII
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -
Beratung, Antragsentscheidung, Unterstützung und Betreuung zur Sicherung des Lebensunterhaltes ab Erreichen des Rentenzugangsalters und für Menschen mit dauerhafter voller Erwerbsminderung.
3. Hilfen nach Kapitel 5 SGB XII
- Hilfen zur Gesundheit -
Beratung, Antragsentscheidung, Unterstützung und Betreuung für Menschen ohne Beitrittsmöglichkeit zur Krankenversicherung in Form von Übernahme von Kosten im Krankheitsfall bei ambulanter und stationärer Behandlung, vorbeugender Gesundheitshilfe, Hilfen zur Familienplanung, Hilfen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Hilfen bei Sterilisation
4. Aufgabenerledigung nach § 93 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
- - Versicherungsamt –
Beratung in Angelegenheiten der Sozialversicherung. Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung von Anträgen in Rentenangelegenheiten. Bekanntmachung von Sozialversicherungswahlen. Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 121 SGB XI.
5. Hilfen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Amt für Ausbildungsförderung -
Beratung und Antragsentscheidung über BAföG-Leistungen für Schüler, Rückforderungen
6. Hilfen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Wohngeldstelle -
Beratung, Antragsentscheidung, Unterstützung zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnens durch Miet- und Lastenzuschüsse, Rückforderungen.
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur nach telefonischer Vereinbarung möglich ist.