Das Referat Soziales und das Jobcenter und das Jobcenter geben auf Antrag Berechtigtenkarten zum Kauf eines SozialTickets aus.
Seit 01.11.2011 steht in Gelsenkirchen das SozialTicket zur Verfügung. Zum Preis von monatlich 39,35 € kann eine persönliche Fahrkarte erworben werden.
Sie ist im Stadtgebiet Gelsenkirchen ganztägig gültig, ab 19.00 Uhr und an Wochenenden können bis zu drei Kinder bis 14 Jahren kostenfrei mitfahren.
Die Karten werden auf Wunsch zugeschickt oder können abgeholt werden. Hierzu stehen mehrere Wege bereit.
Sie beziehen Arbeitslosengeld II?
Dann erhalten Sie als Kunden des IAG die Berechtigungskarten durch Onlineantrag unter https://www.iag-gelsenkirchen.de/site/onlineantragsozialticket/ , Vorsprache in der Eingangszone des Jobcenters oder Telefonanruf unter 0209 60509-0.
Sie beziehen Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?
Dann erhalten Sie die Berechtigungskarten durch Onlineantrag, oder Anruf bei Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter.
Mit der Berechtigtenkarte können Sie dann Wertmarken beim VRR in den Verkaufsstellen erwerben, zum Beispiel im
KundenCenter Gelsenkirchen
Bahnhofsvorplatz 5 (ZOB)
45879 Gelsenkirchen
mo–fr: 07.00–18.30 Uhr
sa: 07.00–15.00 Uhr
Für den Erwerb des Sozialtickets ist eine Berechtigungskarte erforderlich, die Empfänger folgender Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG
- Wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene
- Wohngeld.