Anerkannte öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe haben ab dem 01.01.2023 die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung für eine Kurzfreizeit (bis maximal eine Woche) für Kinder bzw. Jugendliche zu stellen.
Der maximale Förderbeitrag beträgt 5.000 € je Freizeit. Eine Berücksichtigung der Anträge erfolgt nach chronologischem Eingang.