+ + Die Ausländerbehörde bleibt bis auf Weiteres für den Regelpublikumsverkehr geschlossen. + +
Ab sofort können nachfolgende Anträge online eingereicht werden:
- Aufenthaltstitel für die Ausbildung
- Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit
- Aufenthaltstitel für den Familiennachzug
- Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine
- Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Die Antragsstrecken sind über folgenden Link erreichbar:
Online-Anträge der Ausländerbehörde Gelsenkirchen
Sonstige Anliegen richten Sie bitte über das Kontaktformular an die Ausländerbehörde.
Ihr Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet und Sie erhalten eine Benachrichtigung. Sofern Sie nicht dazu aufgefordert werden, sind persönliche Vorsprachen nicht nötig, sondern verzögern vielmehr den Bearbeitungsprozess.
In den Zuständigkeitsbereich der Abteilung Ausländerangelegenheiten fallen die nachfolgenden Aufgaben:
- Aufenthaltsrechtliche Betreuung von ausländischen Staatsangehörigen
Aufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) insbesondere Erteilung und Verlängerung von (elektronischen) Aufenthaltstiteln, Erlass von den Aufenthalt regelnden Ordnungsverfügungen, Ausstellung von (elektronischen) Reiseausweisen für Ausländer und Ausweisersatzpapieren, Sicherheitsbefragungen
- Aufenthaltsrechtliche Betreuung von Flüchtlingen
Aufgaben nach dem Asylgesetz (AsylG) und dem Aufenthaltsgesetz insbesondere Erteilung und Verlängerung von (elektronischen) Aufenthaltstiteln, Aufenthaltsgestattungen und Duldungen, Umverteilungsanträge, Ausstellung von (elektronischen) Reiseausweisen für Flüchtlinge und Staatenlose, Erlass von den Aufenthalt regelnden Ordnungsverfügungen
- Förderung der Integration
insbesondere Tätigkeiten nach der Integrationskursverordnung
- Bearbeitung von Visaanträgen
insbesondere Aufnahme von Verpflichtungserklärungen und Einholung von Stellungnahmen anderer Fachdienststellen
- Aufgaben nach dem Freizügigkeitsgesetz
insbesondere Erteilung von Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten sowie Widerruf und Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen nach dem AufenthG
- Erteilung und Änderung von Nebenbestimmungen zu (elektronischen) Aufenthaltstiteln, Duldungen und Aufenthaltsgestattungen
insbesondere Zustimmungsverfahren mit der Bundesagentur für Arbeit und anderen Fachdienststellen
- Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
insbesondere Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung, Festnahmen, Verbringungen in Hafthäuser, Abschiebungen, Ermittlungsdienst
Weiterführende Informationen des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) der Stadt Gelsenkirchen sind über den folgenden Link abrufbar:
Kommunales Integrationsmanagement (KIM)