Bei den nächsten Kommunalwahlen im September 2025 wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister und bestimmen die Zusammensetzung des Rates der Stadt und der fünf Bezirksvertretungen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ca. 6 Wochen vor der Wahl versandt. Nach Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt auf Wunsch der Wahlberechtigten die Bearbeitung von Briefwahlanträgen.
Am Wahlsonntag öffnen die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr. Alle Wahlberechtigten können in diesem Zeitraum wählen gehen, sofern sie nicht bereits an der Briefwahl teilgenommen haben.
Die Auszählung der Stimmen beginnt nach Beendigung der Wahlhandlung. Erste Hochrechnungen für das Ergebnis in Gelsenkirchen werden im Laufe des Wahlabends und das vorläufige amtliche Endergebnis voraussichtlich am Montag nach der Wahl veröffentlicht. Bis zur Verkündung des amtlichen Endergebnisses können einige Tage vergehen.
Wählen kann, wer am Wahlsonntag
- Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Gelsenkirchen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb der Stadt Gelsenkirchen hat
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlberechtigte müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen, um wählen zu können.