Das 10. Europäische Parlament wird vom 6. - 9. Juni 2024 gewählt. Jede und jeder der etwa 180.000 Gelsenkirchener Wahlberechtigten hat eine Stimme. Die Wahl erfolgt für fünf Jahre und findet in jedem der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt. Die Wahlergebnisse können unter wahl.gelsenkirchen.de eingesehen werden.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ca. 6 Wochen vor der Wahl versandt. Nach Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt auf Wunsch der Wahlberechtigten die Bearbeitung von Briefwahlanträgen.
Am Wahlsonntag öffnen die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr. Alle Wahlberechtigten können in diesem Zeitraum wählen gehen, sofern sie nicht bereits an der Briefwahl teilgenommen haben.
Die Auszählung der Stimmen beginnt nach Beendigung der Wahlhandlung. Erste Hochrechnungen für das Ergebnis in der Bundesrepublik Deutschland werden im Laufe des Wahlabends und das vorläufige amtliche Endergebnis voraussichtlich am Montag nach der Wahl veröffentlicht. Bis zur Verkündung des amtlichen Endergebnisses können einige Tage vergehen.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltage
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigte müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch alle Auslandsdeutschen, die am Wahltage
- nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Das Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist größtenteils national geregelt und unterscheidet sich damit häufig in den einzelnen Mitgliedstaaten. Nur einige Eckwerte werden von der EU vorgegeben, darunter die Zahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments und ihre Verteilung auf die Mitgliedsländer. Bei der Wahl werden 720 Abgeordnete des Europäischen Parlaments von den Wahlberechtigten der insgesamt 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bestimmt. Im Juni 1979 wurden die Mitglieder des Europäischen Parlaments erstmals in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die letzte Wahl fand am 26. Mai 2019 statt. Alle fünf Jahre werden in Deutschland, dem einwohnerstärksten Mitgliedsstaat, 96 Abgeordnete gewählt.