Als Personensorgeberechtigte (in der Regel Eltern) eines Kindes, haben Sie nicht nur Anspruch auf Beratung zu Erziehungsfragen. Manchmal kommt es zu besonders herausfordernden Lebenslagen, massiven Schwierigkeiten in der Erziehung oder vielen gleichzeiten Problemen.
In diesen Situationen kann es sein, dass mehr Hilfe als "nur" eine Beratung zu Erziehungsfragen nötig ist.
In gemeinsamen Gesprächen mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern der Bezirksdienste im Allgemeinen Städtischen Sozialdienst (ASD) können Kinder und Eltern gemeinsam überlegen, ob eine solche Hile für sie in Frage kommt.
Allgemeiner Städtischer Sozialdienst (ASD)
Damit diese Gespräche genügend Raum finden, vereinbaren Sie am besten vorher mit den zuständigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern einen Termin. Dabei kann auch geklärt werden, wer Ihr konkreter Ansprechpartner ist.
Die Hilfen zur Erziehung werden in drei Bereiche aufgeteilt:
- Ambulante Hilfen: Also Unterstützung der Familie und des betroffenen Kindes oder Jugendlichen, die weiterhin an ihrem bisherigen Wohnort, also in der Regel dem elterlichen Haushalt oder der eigenen Wohnung leben. Erziehungsbeistandschaft ist eine Form, welche sich insbesondere auf einen Jugendlichen oder eine Jugendliche konzentriert. Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine andere Form, die sich mehr auf die ganze Familie bezieht.
- Teilstationäre Hilfen: Im Gesetz ist besonders die Tagesgruppe festgelegt. Die Kinder oder Jugendlichen wohnen, wie bei den ambulanten Maßnahmen weiterhin zu Hause, gehen aber (täglich) zu festgelegten Zeiten in eine Gruppe. Dort werden mit anderen Kindern durch gemeinsame Aktionen und Alltagssituationen soziale Fertigkeiten trainiert. Elternarbeit gehört aber ebenso dazu.
- Stationäre Hilfen: Das sind Hilfen, die eine Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des ursprünglichen Haushaltes beinhalten. In der Regel ist das Ziel dadurch Raum für die Bearbeitung der Situation zu schaffen, die zum Auszug führte. So kann später eine Rückkehr ermöglicht werden. Gelegentlich ist dies aber nicht möglich, sodass auch der dauerhafte Aufenthalt möglich ist und schließlich eine selbstständige Lebensführung der oder des Jugendlichen zum Ziel wird. Diese Hilfen gibt es in sehr unterschiedlicher Form, von Pflegefamilien, Kleinstgruppen mit wenigen Kindern, bis hin zu betreuten WG´s oder Wohnungen für Jugendliche. Diese Einrichtungen können innerhalb und außerhalb Gelsenkirchens liegen.
Hilfen zur Erziehung sind also ein sehr umfangreiches Angebot und beruhen in erster Linie auf dem Wunsch der beteiligten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen etwas zu verändern. Was das ist kann sehr unterschiedlich sein und mit sehr unterschiedlichen Mitteln erreicht werden. Um das zu Steuern ist das Jugendamt verpflichtet einen Hilfeplan aufzustellen. Das heißt, dass sich alle Beteiligten, Kinder, Eltern und Jugendamt über Art und Ziel der Hilfe verständigen müssen. Das geschieht bereits ganz am Anfang, wenn der Wunsch nach Hilfe beim Jugendamt geäußert wird, aber auch immer wieder während der Hilfe. Dafür gibt es auch eine Mitwirkungspflicht bei allen Beteiligten.
Wenn einem Kind kein bedeutender Schaden droht, sind alle Hilfen zur Erziehung freiwillig und können jederzeit beendet werden.
Eltern (Personensorgeberechtigte), Familien, Kinder und junge Erwachsene sind in Gelsenkirchen wohnhaft.
In manchen Fällen wohnt aber nur ein kein Elternteil in Gelsenkirchen, es besteht kein Kontakt oder ähnliches. Auch in diesen Fällen kann in der Beratung durch den ASD herausgefunden werden, ob Sie hier oder bei einem anderen Jugendamt Hilfen beantragen können. Dafür rufen Sie bitte vorher an.
Keine.
Ein Antrag wird erforderlich, welchen Sie aber nach bzw. bei der Beratung erhalten.
Hilfen zur Erziehung sind kostenfrei. Unterhaltsverpflichtungen bestehen jedoch weiterhin.