Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich!
Bitte beachten Sie, dass das Identitätsdokument nach Lieferung in dem BÜRGERcenter zur Abholung bereit liegt, in dem Sie dieses beantragt haben. Zur Abholung ist derzeit keine Terminvereinbarung notwendig.
Besitz der deutschen Staasangehörigkeit
- aktuelles biometrie-taugliches Lichtbild (Info)
- bisheriger Personalausweis/Reisepass
Bei Verlust oder Diebstahl des bisherigen Identitätsdokuments bzw. zur erstmaligen Ausstellung sind zur Identitätsprüfung nachstehende Unterlagen vorzulegen.
- Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis/Kinderreisepass (auch abgelaufen)
- das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Wehrpass, Schwerbehindertenausweis o.ä.)
- Ferner kann die Geburtsurkunde vorgelegt werden in Verbindung mit einem volljährigen Zeugen, der selbst über ein gültiges Identitätsdokument verfügt und die Identität der Antrag stellenden Person bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass auch Kinder bei der Beantragung anwesend sein müssen.
Personalausweis: Besonderheiten bei Antragstellern unter 16 Jahren
- Bei Personen unter 16 Jahren ist der Personalausweis vom Inhaber und von beiden Elternteilen -soweit sorgeberechtigt- (unter Vorlage derer Personalausweise) zu stellen. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn bei gemeinsamem Sorgerecht das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils bestätigt wird.
Reisepass: Besonderheiten bei Antragstellern unter 18 Jahren
- Bei Personen unter 18 Jahren ist der Reisepassantrag vom Inhaber und von beiden Elternteilen -soweit sorgeberechtigt- (unter Vorlage derer Identitätsdokumente) zu stellen. Die Antragstellung kann durch ein Elternteil erfolgen, wenn bei gemeinsamem Sorgerecht das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils bestätigt wird.
Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage unter der Sammelrufnummer 169-3300.
Gebühren: Personalausweis:
- 37,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr
- 22,80 € für Personen unter 24 Jahren
- 10,00 € vorläufiger Personalausweis
Gebühren: Reisepass
- 70,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr
- 37,50 € für Personen unter 24 Jahren
- 92,00 € Reisepass mit 48 Seiten für Personen ab dem 24. Lebensjahr
- 59,50 € Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
- 32,00 € zusätzliche Gebühr für das Expressverfahren
- 26,00 € vorläufiger Reisepass