Bei Wegzug ins Ausland können Sie Ihre Hauptwohnung auch hier online abmelden.
Ihre Nebenwohnung können Sie auch hier online abmelden.
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung, sondern nur die unverzügliche Anmeldung in der neuen Wohnsitzgemeinde erforderlich.
Die neue Wohnsitzgemeinde veranlasst dann die Abmeldung der früheren Wohnung.
Die Abmeldepflicht besteht aber weiterhin, wenn nach Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Dies trifft zu, wenn sich die neue Wohnung im Ausland befindet oder eine von mehreren Wohnungen aufgegeben wird.
Meldepflichtige haben dann ein Abbmeldeformular auszufüllen, zu unterschreiben und binnen zwei Wochen unter Vorlage des Ausweisdokuments bei der Meldebehörde abzugeben. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Es besteht die Möglichkeit, sich bei der Abgabe des Abmeldeformulars durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen.
Abmeldeformulare werden kostenfrei an den Informationsschaltern der BÜRGERCenter bereitgehalten oder können ausgedruckt werden.