Sollte ein wichtiger Grund für eine kurzfristige Ausstellung eines Personalausweises bestehen, so kann gleichzeitig mit der Beantragung eines von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigten Personalausweises ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.
Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises darf drei Monate nicht überschreiten.
Es muss ein wichtiger Grund für eine kurzfristige Ausstellung eines Personalausweises bestehen