Wer nach Gelsenkirchen zieht, hat sich binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Meldepflichtige haben ein Anmeldeformular auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit einer Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde abzugeben. Eine Übersendung des Anmeldeformulars ist NICHT zulässig. Meldepflichtige können sich bei der Abgabe des Anmeldeformulars durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen, ein entsprechendes Formular finden Sie weiter unten im Bereich "Downloads".
Aufgrund anhaltender personeller Engpässe kann es passieren, dass für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes ein Termin im BÜRGERcenter nicht zeitnah angeboten werden kann. Die Situation ist den Dienstkräften im BÜRGERcenter bekannt, so dass es bei Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldefrist von 2 Wochen aus diesem Grund nicht zu einem Bußgeld für Sie kommt.
Anmeldeformulare werden kostenfrei an den Informationsschaltern der BÜRGERcenter bereitgehalten oder können ausgedruckt werden.