Wer nach Gelsenkirchen zieht, hat sich gemäß § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung erfolgt im BÜRGERcenter. Bringen Sie hierzu bitte Ihr Identitätsdokument im Original sowie die vom Wohnungsgeber vollständig ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung über den Einzug mit. Meldepflichtige können sich bei der Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. In diesem Fall ist das Anmeldeformular von der anzumeldenden Person vorab vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und von der bevollmächtigten Person vorzulegen. Die entsprechenden Formulare finden Sie weiter unten im Bereich „Downloads“.
Bitte beachten Sie, dass
- die Anmeldung erst nach dem tatsächlichen Einzug in die Wohnung erfolgen kann.
- bei verspäteter Anmeldung (länger als zwei Wochen nach Einzug) ein Verwarngeld oder Bußgeld drohen kann. Dies gilt natürlich nicht, wenn Sie die Verspätung nicht selber verschuldet haben (z.B. wegen eines medizinischen Notfalls oder weil Ihnen eine zeitnahe Terminfindung wegen kurzfristiger Überbuchung im BÜRGERcenter nicht möglich war).
- Die Übersendung des Anmeldeformulars unzulässig ist.