Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich!
Auch nicht ausweispflichtige Deutsche (z.B. Personen unter 16 Jahren) können auf Antrag einen Personalausweis erhalten.
Über die neuen weiteren Funktionen des Personalausweises wird im Rahmen der Antragstellung informiert und entsprechendes Infomaterial vorgehalten. Die Abgabe von Fingerabdrücken ist seit dem 02. August 2021 verpflichtend. Fingerabdrücke von Kindern werden nicht abgenommen, solange die Kinder noch nicht 6 Jahre alt sind.
Bitte beachten Sie, dass der Personalausweis nach Lieferung in dem BÜRGERcenter zur Abholung bereit liegt, in dem Sie diesen beantragt haben. Zur Abholung ist derzeit keine Terminvereinbarung notwendig.
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
- ein aktuelles, biometrie-taugliches Lichtbild (Info)
Bei Verlust oder Diebstahl des bisherigen Personalausweises bzw. zur erstmaligen Ausstellung sind zur Identitätsprüfung
- Reisepass/Kinderausweis/Kinderreisepass (auch abgelaufen)
- das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Wehrpass, Schwerbehindertenausweis o.ä.)
- Ferner kann die Geburtsurkunde vorgelegt werden in Verbindung mit einem volljährigen Zeugen, der selbst über ein gültiges Ausweisdokument verfügt und die Identität der Antrag stellenden Person bestätigt.
Besonderheiten bei Antragstellern unter 16 Jahren
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Personalausweisantrag vom Inhaber und von beiden Elternteilen -soweit sorgeberechtigt- (unter Vorlage derer Personalausweise) zu stellen. Die Antragstellung kann durch ein Elternteil erfolgen, wenn bei gemeinsamem Sorgerecht das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils bestätigt wird.
Bitte beachten Sie, dass das Kind bei der Beantragung anwesend sein muss.
Die Online-Ausweisfunktion ist erst ab einem Alter von 16 Jahren nutzbar.
Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage unter der Sammelrufnummer 169-3300.