Die Beeinträchtigung der natürlichen Umwelt durch den Menschen ist kein neues Phänomen. Seit dem der Mensch entwicklungsgeschichtlich die Stufe der Jäger und Sammler verlassen hat, griff er in einer Weise in die bestehenden Ökosysteme ein, dass die natürliche Regulationsfähigkeit vieler bestehender Ökosysteme überschritten wurde. Die Veränderung oder gar Zerstörung der bestehenden Umweltsysteme war die Folge.
Im 20. Jahrhundert allerdings nahm diese Beeinträchtigung der Umwelt in Qualität und Quantität eine solche Dimension an, dass letztlich die globale Zerstörung der Umwelt und damit der Verlust der Lebensgrundlagen für die Menschheit drohen. Hinzu kommt, dass der Mensch als Verursacher dieser Beeinträchtigungen aber zunehmend selbst unter diesen Folgen seines Verhaltens leidet, d. h., dass seine individuelle Regulationsfähigkeit, seine Toleranz gegenüber vielfältigen Einwirkungen immer häufiger überschritten wird und sich deshalb sein Befinden verschlechtert oder er gar erkrankt. Dass angesichts dieser Entwicklung Abhilfe dringend notwendig ist, kann kaum noch bestritten werden.
Ende der 60er Jahre führte diese Erkenntnis dazu, dass insbesondere im Bereich der staatlichen Umweltpolitik und Gesetzgebung Umweltschutz als lebensnotwendige Aufgabe der Zukunft angesehen wurde. In der Folge entstand das heute existierende umfassende Regelwerk der Umweltgesetze und Verordnungen. Dies führte in den letzten Jahrzehnten zu einer spürbaren Entlastung der Umwelt, ohne dass jedoch bereits das notwendige Maß erreicht wäre, das notwendig ist, um die Belastung des Menschen langfristig zu minimieren und die Lebensgrundlagen nachhaltig zu sichern. Dies liegt daran, dass das Instrument der staatlichen Umweltpolitik in seiner Wirkung begrenzt ist. Deshalb muss auch der Einzelne bereit sein, sich in seinem persönlichen Lebensumfeld umweltfreundlich zu verhalten, damit das Ziel einer nachhaltigen Lebensgrundlage erreicht werden kann.