Mit der Entfernungsbescheinigung wird die kürzeste Entfernung zwischen zwei Orten ermittelt, berechnet und bescheinigt. Die Entfernungsbescheinigung wird oftmals als Nachweis für Behörden genutzt, die eine Entscheidung aufgrund einer Entfernung (z.B. Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle - Trennungsgeldentschädigung) treffen müssen.
Nach VermWertKostO NRW, § 2 (7), Gebühr für jede angefangene Arbeitsviertelstunde 25 €.