Ist ein Grundstück belastet, beispielsweise mit einer Hypothek, einer Grund- oder Rentenschuld oder anderen Rechten, so kann dennoch ein Teil dieses Grundstücks als Trennstück frei von Belastungen auf einen anderen Eigentümer übertragen werden. Hierfür wird ein Unschädlichkeitszeugnis festgestellt, dass die Rechtsänderung für die Inhaber von Rechten oder für mögliche Gläubiger unschädlich ist. Unschädlich bedeutet, dass sich daraus keine Nachteile ergeben. Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die Bewilligung der Berechtigten.
Nach VermWertKostO NRW, Tarifstelle 7.1, Gebühr nach § 2 (7) je angefangene Arbeitsviertelstunde 25 €, höchstens jedoch 5.000 €