Die Schuleingangsuntersuchung ist grundsätzlich eine Pflichtuntersuchung nach Schulgesetz NRW, bei der alle Kinder im Schuleintrittsalter individuell nach schulrelevanten Gesundheitsaspekten untersucht werden. Ziel dieser Untersuchung ist es, zum einen eine medizinische Einschätzung zur Einschulung der Kinder zu geben. Zum anderen sollen mögliche Beeinträchtigungen für den Schulbesuch und für die Entwicklung der Kinder früh erkannt werden, mit dem Ziel diese durch fördernde und kompensatorische Maßnahmen auszugleichen.
Die Untersuchung umfasst eine Prüfung der Sinnesorgane sowie die Erfassung des bisherigen Entwicklungsstandes des Kindes.
Bereits vor der Untersuchung müssen die Eltern allerdings einige Vorbereitungen treffen, um die Dauer der Untersuchung vor Ort zu verkürzen:
Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite. Da das Angebot an Informationen an dieser Stelle stetig erweitert wird, schauen Sie bitte auch kurz vor der Untersuchung noch einmal auf diese Seite, ob Sie noch etwas für die Untersuchung vorbereiten können.
Bitte lassen Sie sich nicht von Berichten anderer Eltern über bereits erfolgte Einladungen zur Untersuchung verunsichern! Die Reihenfolge der Einladung der Kinder im Verlauf des Jahres erfolgt flexibel nach verschiedenen Kriterien. Dem Kinder- und Jugendmedizinischen Dienst sind grundsätzlich alle schulpflichtigen Kinder bekannt, so dass auch Ihr Kind automatisch zur Untersuchung eingeladen wird. Einige Wochen vor der Untersuchung erhalten Sie ein Einladungsschreiben zur Untersuchung mit dem vorgesehenen Untersuchungstermin und weiteren Informationen. Bitte bringen Sie unbedingt die dort genannten Dokumente mit (siehe unten).
Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind in der Untersuchung kennenzulernen!
Das Kind muss im folgenden Schuljahr schulpflichtig werden und seinen Wohnsitz in Gelsenkirchen haben.