Wenn Flurstücke im Grundbuch unbelastet oder gleich belastet sind und örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden, können diese Flurstücke im Kataster verschmolzen und anschließend im Grundbuch vereinigt werden. Eine Verschmelzung von Flurstücken ist gebührenfrei. Der Antrag ist persönlich beim Referat 62 zu stellen.