Prüfung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach den §§ 24 – 28 Baugesetzbuch und Erteilung der Negativbescheinigung zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Außerdem Prüfung des Vorkaufrechtes gemäß § 40 Straßen- und Wegegesetz NRW.
Hinweise für Notare
Das Verfahren zur Ausstellung eines Zeugnisses über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts nach § 28 BauGB erfolgt bei der Stadt Gelsenkirchen elektronisch im Rahmen einer Online-Lösung. Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung und –beschleunigung werden Sie gebeten, die entsprechenden Anträge online zu stellen.
Online-Zugang für Notare
Zur Identifikation ist es vorab jedoch erforderlich, dass Sie einmalig von der Stadt einen Benutzernamen und ein Passwort anfordern. Sie können dies schriftlich, per Fax (0209/169-4816) oder per E-Mail (Vorkaufsrechtsbescheinigung@gelsenkirchen.de) machen.
Für ortsfremde Notare und für den einmaligen Antrag eines Zeugnisses über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts bei der Stadt Gelsenkirchen steht ein Formular zur Verfügung. Dieses ist an nebenstehende E-Mail-Adresse zusenden.
Antrag des beurkundenden Notars möglichst in digitaler Form.
70,00€ je wirtschaftliche Einheit gemäß Gemeindeordnung NRW i.V.m. der Allgemeinen Gebührensatzung der Stadt Gelsenkirchen.